Hüttentarife  2025


                           Matratzenlager

Erwachsene                                     Mitglieder       13 €             Nichtmitglieder     23 €      

Junioren   (18 bis 25 Jahre)          Mitglieder       13 €             Nichtmitglieder     23 €

Jugend      (7-18 Jahre )                Mitglied           6,50 €         Nichtmitglieder    16,50€ 

Kinder      (bis 6 Jahre)                 Mitglieder         00,00         Nichtmitglieder      6,50€


               Zweibettzimmer 

Erwachsene                             Mitglieder    25 €            Nichtmitglieder    35€

Junioren                                   Mitglieder    25 €            Nichtmitglieder    35 € 

Jugend ( 7-18)   Jahre            Mitglieder    12,50€      Nichtmitglieder    22,50€


Es werden zusätzlich  2.70€ Kurtaxe pro Person und pro Tag  verrechnet.

Hunde  10€  auf Anfrage Übernachtung im Winterraum.

Preis im Winterraum ist mit Matratzenlager gleichgestellt.


                            


Vergünstigungen und Ermäßigungen erhalten Alpenvereinsmitglieder mit gütigem Mitgliedsausweis.
Gleichgestellt sind Mitglieder alpiner Vereine, auf deren Mitgliedsausweis das Gegenrechtslogo und / oder die österreichische Hüttenmarke eingedruckt oder aufgeklebt ist.

Die Nächtigungstarife enthalten , die Reisegepäckversicherung sowie etwaige Steuern und Abgaben.
Den Jugendtarif  erhalten ebenso Jugendleiter / -innen und Jugendführer / -innen bei Vorlage ihres gültigen Jugendleiter- / Jugendführer- Ausweises bzw. beim DAV mit gültiger Jahresmarke (Regelung gilt bis 2010).

Kostenlose Übernachtungen

Kostenlos werden Angehörige der Bergrettungsdienste Im Einsatz sowie nach der 5 plus 1 Regel Tourenführer /-innen, Ausbilder /-innen (Wanderleiter/ -innen und  Kletterbetreuer/ -innen), Fachübungsleiter/-innen Jugendführer/ -innen, Jugendleiter/-innen, und Familiengruppenleiter/ -innen des OeAV, DAV und AVS, - wenn sie einen   Ausweis des jeweiligen Hauptvereins vorweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind.

Bergsteigerverpflegung   

Für mindestens ein „Bergsteigeressen“ zahlen Mitglieder und ihnen Gleichgestellte einen um mindestens 10% ermäßigten Preis, der jedoch nicht höher sein darf als 11 €.  Es wird ein alkoholfreies Getränk angeboten, das mindestens 40% billiger ist als Bier in gleicher Menge. Mitglieder besitzen das Recht auf Teewasser für 3 € / Liter inkl.2 Tassen.


Infrastrukturbeitrag

Mitglieder und Gleichgestellte, die sich selbst verpflegen und nichts konsumieren, entrichten einen Beitrag in Höhe von 2,50 € / Tag (5 E /Nacht) für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte. Wer sich selbst versorgt, zahlt für eine Geschirrbereitstellung 1 Euro pro Mahlzeit. Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.


Nichtmitgliedern steht das Vorrecht der Selbstversorgung nicht zu!




Notfallraum (Nur für Mitglieder und Gleichgestellten in den nicht bewirtschafteten Zeiten)

Zusätzlich zu den Sommerübernachtungstarifen sind bei Benutzung des Notfallraumes der Infrastrukturbeitrag sowie Heizungs-und Strombeitrag zu entrichten.


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Stornobestimmungen

1. Um Anmeldung bzw. Reservierung  des Schlafplatzes über das Online-Reservierungssystem wird gebeten. Die Angaben der Kreditkartendaten (Master Card, Visa, Maestro, V-Pay) zur Sicherung des Schlafplatzes ist verpflichtend.

2. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlicher insbesondere telefonischen vor-soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.

3. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig: Bei Rücktritt ab  5 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 10 € pro Person und Nacht. Die oben genannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen Stornierung des Gastes beim Hüttenpächter.

4. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt können Stornogebühren wie unter Punkt 3 angeführt berechnet und von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht werden.

5. Ein kostenloser Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt ( Witterungsereignisse ) nicht möglich ist. Die Pächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!

6. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter- und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist ausgeschlossen.


Niedersachsenhaus  2471m
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